Zu langsam fahren: Was sind die Risiken?

Zu langsames Fahren ist, anders als man vielleicht denken mag, zwar kein Verkehrsdelikt, aber es kommt durchaus vor. In welchen Fällen kann zu langsames Fahren bestraft werden? Welche Geldbußen drohen potenziell? Wir sagen Ihnen alles.
Zu langsam fahren: Was sind die Risiken?
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Zu langsames Fahren im Straßenverkehr: Was sagt das Gesetz?

Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“

Auf Autobahnen kann zu langsames Fahren aufgrund des Geschwindigkeitsunterschieds zu anderen Fahrzeugen eine echte Gefahr darstellen. Eine gesetzliche Regelung über eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn oder auf Kraftfahrstraßen gibt es übrigens nicht. Laut Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung muss ein Fahrzeug lediglich in der Lage sein, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h zu erreichen. Mit driftigen Gründen dürfen Sie allerdings auch langsamer als diese 60 km/h unterwegs sein.

Sollten diese Gründe aber nicht vorliegen, liegt die Grenze zum zu langsamen Fahren immer dort, wo andere mutwillig behindert werden. Hierfür kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € fällig werden.

Für bestimmte Streckenabschnitte kann eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben werden. Das entsprechende kreisförmige Verkehrszeichen zeigt die Mindestgeschwindigkeit in weißer Schrift auf blauem Grund. Es kommt häufig auf mehrspurigen Steigungsstrecken zum Einsatz, vor allem, um die Wahrscheinlichkeit von Auffahrunfällen zu senken.

Welche Strafen gibt es für zu langsames Fahren?

Eine Strafe für zu langsames Fahren ist selten, da kein Radargerät sie erfassen kann. Die Polizei kann sich bei einer möglichen Ahndung nur auf ihre Einschätzung der Gefahr verlassen, die durch zu langsames Fahren entsteht. Potenziell können hier ein Bußgeld in Höhe von bis zu 35 € und sogar ein Punkt in Flensburg drohen.

Merken Sie sich also, dass es auf den deutschen Straßen generell keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt. Ob zu langsames Fahren geahndet werden kann, hängt also maßgeblich davon ab, ob dadurch die anderen Verkehrsteilnehmer mutwillig behindert oder gar in Gefahr gebracht werden.