Hintergründe der künftigen Blackbox-Pflicht für Neuwagen

Ab Juli wird eine Blackbox-Pflicht für alle in der Europäischen Union hergestellten Neuwagen in Kraft treten. Die Blackbox wird eine Vielzahl von Daten aufzeichnen, mit denen sich Unfälle besser rekonstruieren lassen.
Hintergründe der künftigen Blackbox-Pflicht für Neuwagen
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Mit der Blackbox sollen alle Fahrparameter kurz vor einem Unfall aufgezeichnet werden. Dabei werden sowohl die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, die Beschleunigungs- oder Bremsphase, das Anlegen oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, die Verwendung oder Nichtverwendung des Blinkers, die Stärke des Aufpralls und die Neigung des Fahrzeugs wenige Sekunden vor und nach dem Aufprall dokumentiert. Ziel ist es, die Ursachen eines Unfalls besser zu ermitteln. Die Blackbox wird aus einem kleinen mit einem Mikrochip ausgestatteten Gehäuse bestehen, in dem sämtliche Daten aufgezeichnet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass nur Ermittler, Justizbehörden oder Forschungsinstitute anschließend Zugang zu den Daten der Blackbox haben dürften und dass, im Gegensatz zur Luftfahrt, keine Gespräche oder persönlichen Daten über den Fahrer oder seine Passagiere aufgezeichnet werden.

Die 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedete Blackbox-Pflicht soll die Sicherheit im Straßenverkehr und den Schutz der Fahrzeuginsassen verbessern. Die Entscheidung gilt ab dem 6. Juli 2022 in ganz Europa für alle Neuzulassungen (Pkw, Lieferwagen, Lkw und Busse). Gebrauchtwagen sind von der Einbaupflicht dieser neuen Geräte nicht betroffen.

Neben der Blackbox müssen alle in Europa produzierten Neufahrzeuge mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, einer Schnittstelle für den Anschluss einer Alkoholwegfahrsperre, eines Warnsystems zur Erkennung fehlender Aufmerksamkeit, Notbremssignalen und einem Programm zur Überwachung des Reifendrucks ausgestattet werden.