Führerschein: Was tun bei Verlust oder Diebstahl?

Eine gestohlene Handtasche, ein aus der Hosentasche gefallenes Portemonnaie – und schon sind all Ihre Papiere weg … Was tun, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben? Wohin sich wenden im Falle eines Diebstahls? ViaMichelin führt aus, was Sie zur Lösung dieser Art von Problemen wissen müssen.
Führerschein: Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
©Flexire/iStock

Was tun, wenn Sie Ihren Führerschein in Deutschland verloren haben?

Beim Verlust eines Führerscheins für Pkw und Lkw (Klassen B und C) ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde die eidesstattliche Versicherung über den Verlust abzugeben. Damit erhält der Halter einen vorläufigen Führerschein (Übergangsführerschein), welcher bis zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnis gültig ist. Er kann direkt nach der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis mitgenommen werden. Mofa-Führerscheine können vom TÜV ausgestellt werden, da ein Verzeichnis aller bestandenen Prüfungen vorliegt.

Für den Antrag benötigen Fahrer ein amtliches Ausweisdokument und ein biometrisches Passbild für den neuen Führerschein. Der Übergangsführerschein ist nicht mit einem Foto versehen. Die Kosten für den Ersatz einer verlorenen Fahrerlaubnis setzen sich aus der eidesstattlichen Versicherung sowie der Ersatzfahrerlaubnis zusammen. Die Versicherung an Eides statt beläuft sich auf 30 bis 40 Euro, der Ersatz der Fahrerlaubnis – je nach Ort – auf 35 bis 45 Euro.

Gut zu wissen: Das Vorgehen deckt sich mit dem Prozedere bei Beschädigung oder Unleserlichkeit des Führerscheins.

Führerschein im Ausland verloren: Was tun?

So gehen Sie im europäischen Ausland vor:

  • Sind Sie dauerhaft ansässig oder studieren Sie in dem Land, sind die dortigen Behörden zuständig.
  • Halten Sie sich als Tourist in dem Land auf, empfiehlt sich eine Verlustanzeige bei den lokalen Behörden. Die Erklärung sollte vom deutschen Konsulat oder der Botschaft geprüft werden, damit Sie in Deutschland einfach Ersatz beantragen können.

So gehen Sie außerhalb der Europäischen Union vor:

  • Sind Sie seit weniger als 18 Monaten in dem betreffenden Land ansässig oder studieren Sie dort, erklären Sie den Verlust bei den lokalen Behörden und beantragen Ersatz bei einer beliebigen Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland. Die zuständige Auslandsvertretung kann die Unterschrift des Antragstellers beglaubigen.
  • Wohnen Sie längere Zeit im nicht-europäischen Ausland, ist der Antrag einer lokalen Fahrerlaubnis erforderlich.
  • Im Falle einer Reise aus privatem Anlass ist die Verlustanzeige bei den lokalen Behörden aufzugeben. Anschließend teilt das zuständige Konsulat oder die Botschaft Ihnen die erforderlichen Schritte mit.

Gut zu wissen: Das genannte Vorgehen ist bei Diebstahl identisch.

Was tun bei gestohlenem Führerschein?

Beim Diebstahl des Führerscheins zeigen Sie diesen als Erstes bei der nächsten Polizeidienststelle an. Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Gemeinde erhalten Sie einen Ersatzführerschein. Das Verfahren unterscheidet sich vom Ersatz bei Verlust dahingehend, dass durch die von der Polizei ausgestellte Bescheinigung über die Anzeige des Diebstahls keine Kosten für die eidesstattliche Versicherung anfallen. Die Kosten des Ersatzführerscheins sind hingegen gleich.

In Europa ist die Anzeige bei den lokalen Behörden erforderlich, sofern die Person dort lebt oder studiert. Handelt es sich um einen Touristen, muss das Dokument anschließend durch das Konsulat oder die Botschaft geprüft werden. In Deutschland zurück, muss der Führerschein bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden.

Gut zu wissen: Kann im Falle einer Verkehrskontrolle keine gültige Fahrerlaubnis vorgezeigt werden, handelt es sich laut §4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarngeld von 10 Euro belegt werden. Die Polizei kann verlangen, dass Sie den Nachweis zeitnah auf der nächsten Dienststelle nachreichen.

Ob Sie ihn verloren haben oder Opfer eines Diebstahls geworden sind: Der Führerschein gehört zu den unverzichtbaren Dokumenten. ViaMichelin empfiehlt Ihnen wärmstens, die nötigen Schritte zur Neubeantragung so schnell wie möglich einzuleiten.