Die Mühle erlangte durch eine Legende Berühmtheit: Der König soll sich an dem Geklapper gestört und den Müller aufgefordert haben, seine Arbeit einzustellen oder zu gehen. Er versuchte es mit allen Mitteln, doch der Müller ließ sich weder mit Geld noch durch Drohungen überzeugen. Friedrich II. erhob daraufhin Klage, die vom Gericht aber abgewiesen wurde ganz nach dem Grundsatz: "Vor Gericht sollen die Gesetze sprechen, und der König soll schweigen."