Winterreifen: Wo und wann sind sie in Europa vorgeschrieben?

In Europa existiert keine einheitliche Regel über die Notwendigkeit, sein Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Jedes Land besitzt seine eigenen Gesetze und die Vorschriften hängen oftmals von den klimatischen Gegebenheiten ab (Vorhandensein von Schnee, Eis und Glatteis).
Andorra
Obwohl es keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt, werden Winterreifen dringend empfohlen. Bei Schnee sind Schneeketten vorgeschrieben.
Belgien
Winterreifen sind keine Vorschrift, werden jedoch empfohlen.
Bulgarien
Winterreifen sind vom 1. November bis 1. März vorgeschrieben. Spikesreifen sind verboten. Im Fall eines Regelbruchs beträgt das Bußgeld 25 Euro.
Dänemark
Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift; es wird jedoch empfohlen, sein Fahrzeug zur Winterzeit mit Winterreifen auszurüsten.
Estland
Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März vorgeschrieben.
Finnland
Winterreifen sind vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben, wenn es die Wetterbedingungen verlangen.
Frankreich
Winterreifen sind vom 1. November bis 31. März in allen 45 Departements vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 135 Euro.
Griechenland
Winterreifen sind nicht vorgeschrieben.
Irland
Winterreifen sind keine Vorschrift.
Italien
Winterreifen sind vom 15. November bis 15. April vorgeschrieben, sofern die Beschilderung dies verlangt. Jedoch besitzt jede Region ihre eigene Gesetzgebung. So sind Winterreifen etwa vom 15. Oktober bis 15. April im Aosta-Tal vorgeschrieben.
Kroatien
Winterreifen sind vom 15. November bis 15. April vorgeschrieben.
Lettland
Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März vorgeschrieben. Spikesreifen sind vom 2. Mai bis 30. September verboten.
Liechtenstein
Die Winterreifenpflicht gilt vom 10. November bis 1. April. Spikesreifen sind zwischen dem 10. April und 1. November verboten.
Litauen
In der Zeit vom 10. November bis 1. April sind Winterreifen verpflichtend.
Spikes sind vom 10. April bis 1. November verboten.
Luxemburg
Winterreifen auf allen vier Rädern sind Vorschrift, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern. Bei Nichteinhaltung beträgt das Bußgeld 74 Euro.
Niederlande
Winterreifen sind keine Vorschrift. Spikesreifen und Schneeketten sind verboten.
Norwegen
Es gibt keine strenge Regelung bezüglich der Winterreifenpflicht, jedoch müssen die genutzten Reifen den klimatischen Gegebenheiten gerecht werden. Im Herbst und Winter werden Spikesreifen empfohlen.
Österreich
Winterreifen sind von 1. November bis 15. April verpflichtend, wenn die klimatischen Gegebenheiten es erfordern. Schneeketten sind auf verschneiter oder vereister Fahrbahn erlaubt; Spikereifen vom 1. Oktober bis 31. Mai.
Polen
Winterreifen sind nicht verpflichtend, werden im Winter jedoch wärmstens empfohlen. Spikesreifen sind verboten.
Portugal
Es gibt keine Winterreifenpflicht.
Rumänien
Winterreifen sind bei entsprechender Witterung vorgeschrieben.
Schweden
Es gilt Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März.
Schweiz
Winterreifen sind nicht vorgeschrieben, werden jedoch dringend empfohlen.
Slowakei
Bei entsprechenden klimatischen Gegebenheiten gilt Winterreifenpflicht.
Slowenien
Vom 15. November bis 15. März gilt Winterreifenpflicht. Außerhalb dieses Zeitraums sind bei entsprechenden klimatischen Voraussetzungen entweder Winterreifen oder das Mitführen von Schneeketten im Fahrzeug vorgeschrieben.
Spanien
Winterreifen sind nicht vorgeschrieben; es sei denn, Schilder erfordern das Gegenteil.
Tschechische Republik
Vom 1. November bis 31. März sind Winterreifen bei erforderlichen klimatischen Bedingungen vorgeschrieben. Spikesreifen sind nicht erlaubt.
Ungarn
Winterreifen sind nicht vorgeschrieben. Schneeketten sind nur dann Vorschrift, wenn entsprechende Beschilderung sie verlangt.
Vereinigtes Königreich
Es existiert keine Winterreifenpflicht.
Wenn Sie Grenzen überqueren, ist es unabdingbar, die Gesetze hinsichtlich der Ausrüstung zur Winterzeit zu kennen, um in Sicherheit zu fahren. Sie wissen nun, wie Sie regelkonform unterwegs sind. Denken Sie vor allem an eine angepasste Geschwindigkeit und eine vorsichtige Fahrweise bei verschneitem Wetter.