Was tun bei einem Unfall auf einem Parkplatz?

Schlecht beherrschter Rückwärtsgang, Einbahnstraßen, abgelenkte Aufmerksamkeit: Die Unfallursachen auf Parkplätzen sind vielfältig. Doch was tun bei einer Kollision? Wer ist verantwortlich und in welchen Fällen steht Ihnen Schadensersatz zu? Hier sind die Antworten auf alle drängenden Fragen.
Was tun bei einem Unfall auf einem Parkplatz?
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Was ist bei einem Unfall zu tun?

Zunächst gilt es, einen einvernehmlichen Unfallbericht auszufüllen, um die genauen Umstände des Unfalls zu beschreiben. Wenn der andere Fahrer die Zustimmung verweigert oder ein Dritter nicht feststellbar ist, müssen Sie ihn allein verfassen.

Versenden Sie innerhalb von fünf Tagen nach dem Ereignis den unterschriebenen Unfallbericht per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Nur so erfüllen Sie die Voraussetzungen, um die Schuld aller Beteiligten zu bestimmen und gegebenenfalls eine Entschädigung zu erhalten. Dazu berücksichtigt die Gesellschaft das Fehlverhalten aller Parteien sowie die unterschiedlichen bestehenden Versicherungsverträge.

Wer ist im Falle eines Unfalls auf einem Parkplatz verantwortlich?

Ein öffentlicher Parkplatz steht jedem zur Verfügung (Supermarkt, Bahnhof …). Öffentliche Parkplätze unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Im Falle eines Unfalls wird die Verantwortung gemäß folgender Prinzipien zugewiesen:

  • Kollidiert ein fahrendes Fahrzeug mit einem stehenden Auto, ist das fahrende Fahrzeug zu 100 % verantwortlich; es sei denn, das stehende Fahrzeug ist unrechtmäßig geparkt (in zweiter Reihe, auf die Fahrbahn überstehend). Sind Kofferraum oder eine der Autotüren geöffnet, erhält jeder eine gleichwertige Teilschuld.
  • Wenn das einen Parkplatz verlassende Fahrzeug mit einem anderen kollidiert, erhält es 100 % der Schuld, da ihm keine Vorfahrt zustand.
  • Wenn ein Fahrzeug im Rückwärtsgang auf ein anderes auffährt, liegt die Schuld zu 100 % beim Rückwärtsfahrenden. Befanden sich beide im Rückwärtsgang, beträgt die Teilschuld jeweils 50 % für beide Parteien.

Wurde Ihr Auto durch einen unbekannten Dritten beschädigt, füllen Sie dennoch einen Unfallbericht aus (notieren Sie, wenn möglich, das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs) und erstatten Sie Anzeige. Der verantwortliche Fahrer kann vielleicht ermittelt werden (beispielsweise mithilfe der Bilder einer Überwachungskamera).

Welche Vorschriften gelten auf Privatparkplätzen?

Private Parkplätze unterliegen nicht automatisch den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. In der Tat besitzen viele Parkplätze, welche Miteigentum sind oder zu einem bestimmten Unternehmen gehören, eine interne Regelung, welche die geltenden Verkehrsregeln bestimmt. Aus diesem Grund berücksichtigt Ihre Versicherung die genauen Umstände des Unfalls, aber auch die Vorschrift des privaten Parkplatzes, bevor über die Schuldfrage entschieden wird.

Nehmen Sie indes zur Kenntnis, dass Versicherer in den meisten Fällen dazu neigen, sich für die Lösung der Teilschuld zu entscheiden, weswegen das Verfassen eines äußerst detaillierten Unfallberichts mit zuverlässigen Beweisen, sofern möglich, extrem wichtig ist.

Welche Entschädigung können Sie in Abhängigkeit Ihres Versicherungsvertrags in Anspruch nehmen?

Die Entschädigung im Falle eines Unfalls auf einem Parkplatz hängt von der Art des Versicherungsvertrags ab, welchen Sie abgeschlossen haben.

Sind Sie Teilkasko-versichert und selbst für den Unfall verantwortlich oder ist der Unfallverursacher nicht bekannt, erhalten Sie keine Entschädigung. Im Gegenzug werden Ihre Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie keine Schuld tragen und der Unfallverantwortliche bekannt ist.

Sind Sie Vollkasko-versichert, erhalten Sie stets Entschädigung – unabhängig davon, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt oder nicht. In der Tat greift die Gewährleistung auch dann, wenn der verantwortliche Fahrer nicht bekannt ist. Im Gegenzug riskieren Sie einen Malus sowie die Zahlung einer Selbstbeteiligung, welche vor der Erstattung der Reparaturkosten durch den Versicherer an selbige zu zahlen ist, wenn Sie den Unfall zu verantworten haben.

Ihre Entschädigung hängt also von Ihrer Versicherung sowie der Art des Unfalls ab, welchen Sie erlitten haben. Behalten Sie zudem im Hinterkopf, dass nicht mitgeteilte Schäden gesetzeswidrig sind. Sie gehen daher ein erhebliches Risiko ein, wenn Sie keinen Unfallbericht einreichen.