Unsere Tipps zum Fahren bei Nebel

Nebel ist ein meteorologisches Phänomen und stellt eine echte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Er verringert die Sicht und birgt das Risiko schwerer Unfälle. Um solche gravierenden Folgen zu vermeiden, hat jeder Autofahrer sein Fahrverhalten an seine Umgebung anzupassen. Darüber hinaus enthält die StVO Regelungen bezüglich der angemessenen Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung.
Unsere Tipps zum Fahren bei Nebel
©diephosi/iStock

Straßenverkehrsordnung: Verwendung der Nebelscheinwerfer bei Nebel

In § 17 Abs. 3 StVO ist zu lesen, was bezüglich der Beleuchtung bei Nebel gilt. Es wird zwischen Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unterschieden, für die allerdings nicht die gleichen Vorschriften gelten.
Die Nebelscheinwerfer ergänzen oder ersetzen das Abblendlicht bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall. Sie sind auch außerorts als Ergänzung zum Fernlicht angezeigt, wenn die Sicht schlecht ist und unter der Voraussetzung, dass wenn nötig auf Abblendlicht umgeschaltet wird, um andere Autofahrer nicht zu blenden.
Die Verwendung der Nebelschlussleuchte(n) am Fahrzeugheck ist bei Nebel oder Schneefall angezeigt, jedoch nicht vorgeschrieben.

Interessant: Nebellichter tauchten erstmals in den 90er Jahren bei Fahrzeugen auf. Die meisten modernen Fahrzeuge sind mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet, in Deutschland ist das Pflicht. Eine Pflicht für Nebelscheinwerfer gibt es in Deutschland hingegen nicht. Ein Missbrauch der Nebellichter gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Welche Empfehlungen gelten für das Fahren bei Nebel?

In ein Nebelfeld zu geraten kann eine böse Überraschung für den Fahrer bzw. die Fahrerin sein, insbesondere aufgrund der plötzlichen Sichtverschlechterung und den damit verbundenen Risiken. In solchen Fällen helfen die Empfehlungen der StVO, Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden.

Fahrgeschwindigkeit bei Nebel

Egal ob man auf einer Gebirgsstraße oder auf einer Autobahn unterwegs ist: Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit bei dichtem Nebel auf 50 km/h zu reduzieren. Diese Verzögerung muss allmählich erfolgen, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit und starkem Verkehr. Der übliche Sicherheitsabstand des halben Tachowerts (also 25 m bei 50 km/h) ist unbedingt einzuhalten.

Achtung: Laut StVO ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage, also offensichtlich auch bei starkem Nebel, unzulässig. Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist das Überholen bei einer Sicht von unter 50 Metern sogar explizit verboten (entspricht in Deutschland dem Abstand der Leitpfosten).

Das eigene Fahrverhalten anpassen

Der beste Weg, Risiken durch Nebel zu vermeiden, besteht darin, seine Abfahrt zu verschieben und auf den Sonnenaufgang und den damit verbundenen Temperaturanstieg zu warten, der die Auflösung des Nebels begünstigt. Ist dies nicht möglich oder es ziehen während der Fahrt Nebelschwaden auf, können Autofahrer dennoch einiges für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer tun:

  • die Nebelscheinwerfer einschalten, wenn es nicht regnet
  • die Geschwindigkeit verringern und auf gleichmäßigem Niveau halten, ohne übertrieben langsam zu werden
  • sich visuell an die weißen Bodenmarkierungen halten und nicht an das vorausfahrende Fahrzeug
  • im Falle einer Notbremsung einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten
  • sich rechts halten und nicht überholen
  • seine Wachsamkeit erhöhen
  • mit Glatteis rechnen, da dieses bei gefrierendem Nebel entstehen kann
  • an Kreuzungen das Fenster öffnen, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer besser wahrzunehmen

Hinweis: Wer bei Nebel das Fernlicht einschaltet, blendet nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge, sondern auch sich selbst. Statt Fernlicht sind daher Nebelscheinwerfer oder Abblendlicht zu verwenden.