Unbezahlte Bußgelder: Was sind die Risiken?

Zahlungsschwierigkeiten, Probleme beim Widerspruch, Vergesslichkeit oder verspätete Zustellung … zahlreiche Gründe können dazu führen, dass ein Bußgeld unbezahlt bleibt. Doch Achtung: Dies kann Sie teuer zu stehen kommen! Erfahren Sie alle Einzelheiten über die Zahlungsmodalitäten von Bußgeldern infolge eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.
Unbezahlte Bußgelder: Was sind die Risiken?
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Welche Fristen gelten für Zahlung und Widerspruch?

Die Begleichung eines pauschalen Bußgeldes muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt erfolgen:

  • Zwei bis vier Wochen nach dem Verstoß erhalten Sie den sogenannten Anhörungsbogen. Dazu können Sie, müssen jedoch nicht Stellung nehmen. Eine Zahlung ist jetzt noch nicht erforderlich.
  • Weitere zwei bis vier Wochen danach erhalten Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid. Dieser enthält auch die Höhe des Bußgelds sowie die fällige Bearbeitungsgebühr. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, was die Zahlungsfrist pausieren lässt.
  • Nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist (2 Wochen) erhebt die Behörde 5 Euro Mahngebühren.

Der Widerspruch gegen ein pauschales Bußgeld muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen.

Gut zu wissen: Läuft die Zahlungsfrist ab, während Sie sich im Urlaub befinden, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, um die Frist zurücksetzen zu lassen.

Im Internet finden Sie zahlreiche Mustervorlagen, um schriftlichen Widerspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen.

Welche Zahlungsmethoden gibt es zur Zahlung des Bußgeldes?

  • Am Schalter der jeweiligen Bußgeldstelle, in bar oder per EC-Karte
  • Bei Feststellung des Verstoßes selbst vor Ort bis zu einer Bußgeldhöhe von 55 Euro und vor der Eröffnung des Bußgeldverfahrens
  • Per Überweisung an die angegebene Bankverbindung.

Welche Schritte drohen bei nicht erfolgter Zahlung des Bußgelds?

Läuft die Zahlungsfrist von vier bis acht Wochen ab, ohne dass Sie den Anhörungsbogen zurückschicken oder das Bußgeld begleichen, lässt die Behörde Ihnen einen Mahnbescheid zukommen. Dieser beinhaltet zusätzlich 5 Euro Mahngebühren. Reagiert der beschuldigte Fahrer nicht, folgt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid. Dieser berechtigt einen Gerichtsvollzieher zur Prüfung der Liquidität des Betroffenen. Bei vorhandenem Vermögen oder Besitz kann dann die Pfändung des geschuldeten Betrags erfolgen. Besteht die Möglichkeit zur Zahlung und diese wird verweigert, kann das Gericht der Zahlungsunwilligkeit mit Erzwingungshaft begegnen. Diese beträgt von 14 Tagen bis zu sechs Wochen bei Erstvergehen und bis zu drei Monate bei Wiederholungstätern. Ist das Vermögen nicht pfändbar, ist der Betroffene von der Zahlungspflicht befreit.

Wie stelle ich einen Antrag auf Stundung?

In begründeten Fällen können Sie die Bußgeldstelle schriftlich um Stundung oder Ratenzahlung des Bußgelds bitten. Dies ist etwa der Fall, wenn eine fristgerechte Zahlung des Betrags aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Ein Erlassantrag kann formlos bei der zuständigen Stadtverwaltung gestellt werden. Fügen Sie Ihrem Antrag alle benötigten Nachweise hinzu.

Wie findet man heraus, ob ein Bußgeldverfahren in der Schwebe ist?

Ob ein Bußgeldverfahren anhängig ist, erfahren Betroffene erst durch die Zusendung des Anhörungsbogens. Bußgeldstellen und Polizei erteilen keine Auskunft darüber, ob Sie beispielsweise geblitzt wurden.

Sie kennen nun die geltenden Fristen sowie die Zahlungsmethoden, um Ihr Bußgeld zu begleichen. Achtung: Je länger Sie warten, umso teurer wird es, weswegen sich die zeitnahe Begleichung empfiehlt!