Seitenstreifen: Was ist verboten?

Die Benutzung des Seitenstreifens ist durch die Straßenverkehrsordnung streng geregelt. Damit Sie sich nicht strafbar machen, werden hier die gesetzlich verbotenen Verhaltensweisen kurz erläutert.
Seitenstreifen: Was ist verboten?
©Evening_T/iStock

Wie erkennt man den Seitenstreifen?

Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist der Seitenstreifen durch eine durchgehende oder unterbrochene weiße Randlinie markiert, die ihn von der Fahrbahn trennt. Die unterbrochene Markierung besteht aus Strichen mit einer Länge von ca. 39 Metern, die jeweils ca. 13 Meter voneinander entfernt sind.

Gut zu wissen: Zwei Striche auf dem Seitenstreifen stellen einen guten Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen dar, die mit 130 km/h fahren.

Wozu dient der Seitenstreifen?

Nur die folgenden Fahrzeuge dürfen auf dem Standstreifen fahren:

  • Rettungsfahrzeuge: Krankenwagen, Feuerwehr und Abschleppwagen.
  • Fahrzeuge zur Straßeninstandhaltung
  • Polizeikräfte

Bei Pannen, Unfällen oder medizinischen Notfällen dürfen die Verkehrsteilnehmer auf dem Seitenstreifen anhalten. Dieser Notfallkorridor verfügt alle 2 Kilometer über geolokalisierte Notrufsäulen, über die Hilfe herbeigerufen werden kann.

Was droht Ihnen bei einem Verstoß im Zusammenhang mit der Nutzung des Seitenstreifens?

Kleine Erinnerung: Die Lebensdauer eines Fußgängers auf dem Seitenstreifen wird auf 20 Minuten geschätzt! Bei einer Panne oder einem Unfall sollten Sie sich unbedingt hinter die Leitplanke begeben.

Das Parken Ihres Fahrzeugs auf dem Seitenstreifen stellt ebenfalls eine große Gefahr des Zusammenstoßes mit Fahrzeugen auf den anderen Spuren dar.

Außer in den beschriebenen Notsituationen dürfen Sie den Seitenstreifen daher nicht zum Fahren, Parken oder Anhalten Ihres Fahrzeugs nutzen. Bei Verstößen drohen:

  • für ein ungerechtfertigtes Parken auf dem Seitenstreifen ein Bußgeld in Höhe von 35€, kein Punkt in Flensburg.
  • für ein verbotswidriges Fahren auf dem Seitenstreifen ein Bußgeld in Höhe von 55 € (ohne Punkt), bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Verursachung eines Unfalls sogar 80 € bzw. 100 € (jeweils ohne Punkt)

Gut zu wissen: Zur Bestrafung von Fahrern, die gegen das Gesetz verstoßen, wird oft Videoüberwachung eingesetzt. Anders als der Name vielleicht vermuten lässt, ist der Seitenstreifen ausschließlich für Notfallsituationen konzipiert. Da Sie nun wissen, wie wichtig er ist, sollten Sie dort nicht ohne triftigen Grund anhalten.