Rechts überholen – Das sagt der Gesetzgeber

In Deutschland bestimmt die Straßenverkehrsordnung, dass Überholvorgänge links auszuführen sind. Welche Strafen riskiert man beim Überholen von rechts? In welchen Fällen ist es erlaubt? ViaMichelin klärt auf.
Rechts überholen – Das sagt der Gesetzgeber
©akinshin/iStock

Rechts überholen – Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

In Deutschland fährt man auf der rechten Seite der Fahrbahn. Zudem ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen die Nutzung der Spur vorgeschrieben, welche sich am weitesten rechts befindet; etwa auf Autobahnen. § 5 der Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass Überholvorgänge zwangsläufig links erfolgen müssen – auch dann, wenn ein Fahrzeug langsam auf der mittleren oder linken Spur fährt.

Strafen im Fall eines Überholvorgangs von rechts

Ein Überholvorgang von rechts, welcher durch Gesetzeshüter oder Video festgestellt wird, kann mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei belegt werden.

In welchen Fällen ist Überholen von rechts erlaubt?

Es existieren indes zwei Ausnahmen, in denen Überholvorgänge von rechts auf der Autobahn erlaubt sind:

  • Wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen bilden und alle Fahrstreifen dicht befahren werden.
  • Stehen Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, dürfen diese mit max 20 km/h mehr überholt werden. Fahren diese, darf die maximale Geschwindigkeit auf der rechten Spur höchstens 80 km/h betragen.

Neben dem hohen Risiko können Überholvorgänge von rechts teuer werden, weswegen Sie stets aufmerksam bleiben sollten.