Falsche Verwendung des Fernlichts: Was sagt das Gesetz?

Auch wenn es bei nächtlicher Fahrt für optimale Sicht sorgt, darf das Fernlicht nicht nach Belieben eingeschaltet werden. Wann dürfen Sie es verwenden? Was droht im Falle unsachgemäßer Verwendung? Wir beantworten all Ihre Fragen rund um die Benutzung des Fernlichts.
Falsche Verwendung des Fernlichts: Was sagt das Gesetz?
©valentinrussanov/iStock

In welchen Fällen darf man das Fernlicht benutzen?

Als Beleuchtungssystem, welches eine Sicht von bis zu 100 Metern gestattet, darf das Fernlicht nur eingeschaltet sein, wenn die Sicht andernfalls stark eingeschränkt wäre; etwa auf nächtlichen Landstraßen.

In folgenden Situationen ist die Verwendung des Fernlichts erlaubt. Wenn:

  • Sie bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs sind.
  • Sie außerorts oder auf nicht durchgehend beleuchteten Straßen fahren.
  • Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Gut zu wissen: Sie können am Tag das Fernlicht als Lichthupe nutzen, um vor Gefahren zu warnen.

In welchen Fällen ist die Verwendung des Fernlichts verboten?

Um der Gefahr des Blendens vorzubeugen, ist die Verwendung des Fernlichts verboten, wenn:

  • Sie in der Stadt fahren und es ausreichend beleuchtet ist,
  • Sie auf einer beleuchteten Straße oder in einem Tunnel fahren;
  • Ihnen ein anderer Verkehrsteilnehmer entgegenkommt;
  • Sie einem Fahrzeug folgen, welches weniger als 50 Meter vor Ihnen fährt.

Was droht im Falle der falschen Verwendung des Fernlichts?

Die korrekte Verwendung der Scheinwerfer ist in §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Wurde trotz entgegenkommenden Fahrzeugs das Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, kann dies ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zur Folge haben. Wurden dabei Andere gefährdet, erhöht es sich auf 25 Euro; bei einem Unfall auf 35 Euro.

Vergessen Sie das Einschalten des Fernlichts, obwohl die Gegebenheiten dies erfordern würden, droht Ihnen ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Gefährden Sie dabei eine andere Person, beträgt es 25 Euro; bei einem Unfall 35 Euro.

Durch strenge Gesetze vorgegeben, ist die korrekte Nutzung der Scheinwerfer ebenso eine Frage des Komforts wie der Sicherheit.