Fahren ohne Versicherung: Was sind die Risiken?

Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) und zuständige Ermittlungsbehörden zählen jährlich rund 36.000 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Dunkelziffer liegt laut Expertenschätzungen rund zehnmal höher. Was ist eine Versicherungslücke? Welche Vorschriften gelten für Versicherungen von Autos oder Motorrädern? Welche Strafen und Konsequenzen drohen bei einem Unfall? Erfahren Sie alles über eine Situation, welche es unbedingt zu vermeiden gilt.
Fahren ohne Versicherung: Was sind die Risiken?
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Was ist eine Versicherungslücke?

Eine Versicherungslücke besteht, wenn Sie kein Versicherungsnehmer sind und somit nicht durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsvertrag abgesichert sind. In Deutschland ist ein Kfz-Versicherungsvertrag für alle Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, welche mit einem motorisierten Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten.

Welche Vorschriften gibt es?

Die Vorschrift, jedes Fahrzeug mit Motor haftpflichtversichern zu müssen, wurde durch die sogenannte Gefährdungshaftung für Halter von Kraftfahrzeugen im Jahr 1909 eingeführt. Die Inhaber motorisierter Fahrzeuge müssen mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen; das heißt, dass die Gesamtheit aller persönlichen und dinglichen Schäden abgedeckt ist, welche einem Dritten durch einen Unfall widerfahren könnten. Indem Unfallopfer direkt entschädigt werden, schützt diese Garantie auch Versicherungsnehmer, da die Deckungssumme – je nach Versicherer – bis zu 1,5 Millionen Euro für Sachschäden sowie bis zu 15 Millionen Euro für Personenschäden umfasst.

Gut zu wissen: Stillgelegte Fahrzeuge dürfen nur dann im öffentlichen Raum abgestellt werden, wenn ein Versicherungsschutz besteht, da Kraftstofftank und Batterie eine Gefahrenquelle darstellen.

Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?

Eine Versicherungslücke kann laut §6 Pflichtversicherungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug des Führerscheins sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, wenn ein Vorsatz nachweisbar ist. Zudem ist die Einziehung des Fahrzeugs möglich. Bei fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich hingegen um eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldbuße geahndet.

Des Weiteren erhält der Fahrer sechs Punkte in Flensburg sowie einen Vermerk im Fahreignungsregister. Jedoch kann der Beschuldigte bei Erstvergehen und minder schweren Fällen mit einer Geldbuße von 70 Euro belegt werden, sofern kein weiteres Vergehen in Tateinheit begangen wurde.

Gut zu wissen: Die Kfz-Versicherung ist bei der Zulassung eines jeden Fahrzeugs zu belegen. Der Fahrzeugschein zählt daher als Versicherungsnachweis, welchen Sie stets mit sich führen sollten. Ist dies nicht der Fall, kann eine Verwarngeld in Höhe von 10 Euro anfallen. Gegebenenfalls verlangt die Polizei, dass Sie den Versicherungsnachweis innerhalb einer angemessenen Frist nachzeigen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Unfall?

Der durch einen nicht versicherten Autofahrer Geschädigte wird in Deutschland durch den Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. entschädigt, welcher sich durch Beträge der deutschen Autoversicherer finanziert. Der Verein strebt dann ein zivilrechtliches Verfahren an, um den Unfallverursacher privat haftbar zu machen. Die zurückgeforderten Summen können exorbitant hoch sein!

Der bei einem Unfall nicht versicherte Fahrer, welcher keine Verantwortung für den Schaden trägt, setzt sich den gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen aus, wenn er von der Polizei kontrolliert wird oder die gegnerische Partei die zuständigen Behörden in Kenntnis setzt.

Polizei und Ordnungsamt haben die Möglichkeit, durch eine sogenannte Halterabfrage den Fahrzeughalter zu ermitteln und in Erfahrung zu bringen, ob ein Versicherungsschutz gegeben ist. Auch die für durch Radarkontrollen festgestellte Vergehen zuständigen Stellen haben Zugriff auf diese Daten. Durch die vereinfachte Möglichkeit zur Feststellung eines bestehenden Versicherungsschutzes wird den zahlreichen Gesetzesbrüchen entgegengewirkt.

Das als Ordnungswidrigkeit oder Straftat betrachtete Delikt ist auch moralisch verwerflich. Die persönlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls sind zu gewichtig, um sich der Versicherungspflicht zu entziehen. Versicherungen bieten heute erschwingliche Policen oder spezifische Verträge für Fahrer mit sehr hohem Malus. Wie das Sprichwort besagt, ist Vorsicht besser als Nachsicht.