Fahren ohne technische Untersuchungen: Was sind die Risiken?

Hauptuntersuchung: Wann ist sie durchzuführen?
Die erste Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs muss drei Jahre nach der Erstzulassung erfolgen. Sie besteht aus zwei Teilen: Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Die sich anschließenden Termine zur technischen Kontrolle hängen von deren Ergebnis ab.
- HU ohne Mängel: Der TÜV gilt zwei Jahre lang und muss nach Erlöschen in eigener Initiative erneuert werden.
- HU mit leichten Mängeln: meist wird die Prüfplakette auf Kulanz erteilt.
- HU mit Mängeln aufgrund größerer Defekte: Sie haben einen Monat lang Zeit, um Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Nach Verstreichen der Frist muss eine neue HU erfolgen.
- nicht vorhandene Verkehrssicherheit: Die Prüfplakette wird sofort entfernt und es besteht ein Verbot, weiterhin mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen.
Gut zu wissen: Die Nachkontrolle muss nicht durch die gleiche Prüfstelle erfolgen wie die erste Untersuchung.
Die wichtigsten Prüfpunkte
Die Hauptuntersuchung kann bei jeder in Deutschland zugelassenen Prüfstelle erfolgen. Es werden folgende Kriterien geprüft:
- Fahrzeug-Ident-Nummer
- Sichtprüfung (Windschutzscheibe, Rück- und Seitenspiegel)
- Beleuchtungsanlagen
- elektronische Ausstattung und spezifische Bauteile von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Spur
- Bremsen
- Fahrgestell
- Federung, Achsen, Räder und Reifen
- Beeinträchtigungen wie erhöhte Abgasemissionen
- übrige Ausstattung (Gurte, Hupe, …)
Welche Strafen riskieren Sie im Falle einer fehlenden HU?
Das Fehlen einer gültigen HU stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche – je nach Dauer der Überziehung – empfindliche Bußgelder kostet:
- 2 bis 4 Monate zu lang: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- mehr als 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt
Eine fehlende oder abgelaufene Hauptuntersuchung kann im schlimmsten Falle einen Punkt in Flensburg bedeuten. Zudem können Behörden Ihr Fahrzeug im Einzelfall sogar stilllegen und die Papiere bis zum Nachweis über die erfolgte Untersuchung einbehalten.
Welche Folgen hat eine fehlende Hauptuntersuchung auf die Versicherung des Fahrzeugs?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für ein Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung. Kommt es zu einem Unfall, prüft die Versicherung jedoch, ob der Halter grob fahrlässig gehandelt hat. Bereits das Fahren ohne HU kann als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden.
- Schäden von Dritten werden durch den Versicherer gezahlt. Kann ein Gutachter einen technisch nicht einwandfreien Zustand nachweisen, kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wodurch der Halter regresspflichtig wird.
- Eigene Schäden müssen meist zumindest teilweise zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen: In manchen Versicherungsverträgen gehört die fehlende Hauptuntersuchung zu den Gründen, welche einen Haftungsausschluss rechtfertigen. Ihr Versicherer hat dann das Recht, das Ausmaß der freiwilligen Gewährleistung zu reduzieren oder diese ganz zu versagen. In der Folge gehen physische und materielle Schäden vollständig zu Ihren Lasten.
Auch wenn die Hauptuntersuchung lästig erscheinen kann, sollte man bedenken, dass es ihr wichtigstes Ziel ist, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu verbessern. Daher sollte man den Vorschriften in dieser Angelegenheit lieber Folge leisten, um ein Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand zu besitzen.