Diebstahl beweglicher Fahrzeugteile

Diebstähle beweglicher Teile von Autos und Motorrädern häufen sich seit einigen Jahren. Was tun, wenn Sie betroffen sind? Welchen Schadenersatz können Sie erwarten? ViaMichelin bringt es auf den Punkt.
Diebstahl beweglicher Fahrzeugteile
©richard johnson/iStock

Welche beweglichen Teile werden am häufigsten gestohlen?

Bewegliche Teile sind leicht zugänglich sowie einfach zu transportieren und daher ein beliebtes Ziel von Dieben, welche sich an Fahrzeugen bedienen, die draußen geparkt sind. So floriert der Schwarzmarkt für Reifen, Scheinwerfer, Felgen, Scheibenwischer, Rückspiegel und Stoßstangen. Alle Arten von beweglichen Teilen oder der Karosserie können entwendet werden.

Der Diebstahl von Katalysatoren hat besonders zugenommen. Der Grund? Die wenigen Gramm seltener Edelmetalle (Rhodium, Palladium, Platin) erreichen hohe Kurse und ziehen daher Kriminelle an.

Merke: Der Diebstahl von Zubehör oder funktionalen Teilen des Fahrzeugs ist nicht zu verwechseln mit dem Diebstahl beweglicher Sachen, welche durch Einbruch aus dem Inneren des Fahrzeugs entwendet werden.

Wie ist bei einem Diebstahl beweglicher Teile vorzugehen?

In einem ersten Schritt sollten Sie innerhalb von 24 Stunden Anzeige bei der Polizei erstatten. Zudem haben Sie zwei Tage Zeit, Ihren Versicherer zu informieren, indem Sie eine Bescheinigung über die Anzeige einreichen (am besten per Einschreiben).

Wie läuft die Entschädigung durch die Versicherung ab?

Sind Sie haftpflicht-oder teilkaskoversichert, steht Ihnen keine Entschädigung zu, sofern Sie keine optionale Versicherung von Diebstählen gewählt haben.

Sind Sie vollkaskoversichert, hängt die Entschädigung von den Umständen des Diebstahls ab:

  • Ihr Fahrzeug wurde nicht gestohlen. Die Diebstahlversicherung Ihres Vertrags greift nicht. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn Sie eine optionale Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
  • Ihr Fahrzeug wurde gestohlen und taucht – um einige Teile erleichtert – unter 30 Tagen wieder auf. Dann steht Ihnen nach Begutachtung durch einen Experten eine Entschädigung gemäß der abgeschlossenen Zusatzversicherung zu.

Können Sie Ihr Auto oder Motorrad nicht an einem geschützten Ort abstellen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig prüfen. Die Unterzeichnung einer ergänzenden Versicherung kann sich als notwendig erweisen, um gestohlene bewegliche Teile bei Diebstahl ersetzt zu bekommen.