Die vorgeschriebene Ausrüstung im Auto

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, schreibt der Gesetzgeber das Vorhandensein einer gewissen Anzahl an Zubehör in Ihrem Fahrzeug vor. Diese Vorschriften betreffen auch die integrierte Ausstattung Ihres Autos. Welche Utensilien sind vorgeschrieben, welche werden empfohlen? Was riskieren Sie bei Zuwiderhandlungen? ViaMichelin fasst zusammen.
Die vorgeschriebene Ausrüstung im Auto
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Die in einem Fahrzeug vorgeschriebene Ausstattung

Die sechs essenziellen, gesetzlich vorgeschrieben Punkte sind:

  • Scheiben: Die Windschutzscheibe und vorderen Seitenfenster müssen laut ECE-R 43 Richtlinie eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % besitzen. Tönungsfolien dürfen nur an den hinteren Seitenscheiben sowie der Heckscheibe angebracht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 10 Euro. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer muss ein ausreichend großes Blickfeld durch die Windschutzscheibe schaffen.
  • Licht: Ihr Fahrzeug muss über ein Abblendlicht verfügen, welches bei Dunkelheit, Dämmerung und witterungsbedingt eingeschränkter Sicht eingeschaltet sein muss. Das Fernlicht dürfen Sie nur verwenden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht dadurch geblendet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Zusätzlich muss Ihr Fahrzeug mit Schlussleuchte, Nebelschlussleuchte, Blinkern, Warnblinker, Rückfahrlicht und Bremsleuchten versehen sein. Bei Fahrzeugen über 2,10 m sind zudem Umrissleuchten vorgeschrieben. Verstöße werden mit Bußgeldern von 10 bis 60 Euro geahndet.
  • Reifen: Sie müssen mit Reifen in gutem Zustand fahren. Das vorgeschriebene Mindestprofil beträgt 1,6 mm; für umfassende Verkehrssicherheit empfehlen sich jedoch 4 mm. Zudem gilt situative Winterreifenpflicht in Abhängigkeit der Witterung (bei Schnee und Eis). Bei Verstößen ohne Gefährdung beträgt das Bußgeld 60 Euro, mit Gefährdung 75 Euro und bei einem Unfall 90 Euro. Mischbereifung ist verboten. Dabei handelt es sich um die Montage von Diagonal-und Radialreifen auf einer Achse.
  • Kennzeichen: Sie müssen vorn und hinten angebracht sein. Das hintere Kennzeichen muss mit TÜV-und Zulassungsplakette versehen sein. Anhänger sind hinten ebenfalls mit einem Kennzeichen zu versehen. Bei nicht ordnungsgemäßen, fehlenden oder abgedeckt Kennzeichen droht ein Bußgeld von 10 bis 65 Euro.
  • Autositz für Kinder: Für die Beförderung von Kindern bis 150 cm Körpergröße oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs ist ein geeigneter, zugelassener Kindersitz vorgeschrieben. Die EU-Richtlinie ECE-R 44/04 regelt, welche Klasse von Sitzen unter welchen Bedingungen Vorschrift ist. Eine Sitzerhöhung ist erst ab einer Körpergröße von 125 cm und einem Gewicht von 22 kg erlaubt. Befördern Sie ein Kind mit einem nicht geeigneten Sitz, kostet dies 30 Euro. Bei mehreren Kindern beträgt das Bußgeld 35 Euro pro Kind. Die Beförderung eines Kindes ohne Sitz kostet 60 Euro; bei mehreren Kindern 70 Euro pro Kind.
  • Vorrichtungen für Sichtbarkeit: Seit dem 1. Juli 2014 ist das Mitführen einer Warnweste nach EN ISO 20471:2013 für den Fahrer eines PKWs, LKWs oder Busses vorgeschrieben. Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine Warnweste vorweisen, kostet dies in Deutschland 15 Euro. Stellt Ihr Anhalten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen und das Warndreieck mindestens 30 Meter von Ihrem Fahrzeug entfernt aufstellen.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich selbst damit in Gefahr begeben, müssen Sie das Warndreieck nicht aufstellen.

Die empfohlene Ausrüstung

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist das Vorhandensein manchen Zubehörs sehr empfehlenswert für Ihre Sicherheit und um einigen Pannen zu begegnen, darunter:

  • ein Reserverad sowie das nötige Werkzeug für den Reifenwechsel, alternativ Reifendichtmittel
  • einen Satz Glühbirnen für Ihre Lampen
  • einen Feuerlöscher (Typ ABC)
  • einen Scheibennothammer, welcher bei blockierten Türen die schnelle Evakuierung des Fahrzeugs gestattet
  • einen Werkzeugkasten
  • gegebenenfalls Schneeketten (wenn Sie in einer gebirgigen Gegend leben)
  • eine Erste-Hilfe-Tasche
  • einen zugelassenen elektronischen oder chemischen Alkoholtest, um selbst Ihren Alkoholpegel vor Fahrtantritt zu testen

Für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, aber auch um saftige Bußgelder zu vermeiden, sollte die vorgeschriebene Ausstattung vorhanden sein. Zudem ist es empfehlenswert, regelmäßig den Zustand der Reifen sowie die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtung Ihres Fahrzeugs zu prüfen. Gute Fahrt mit ViaMichelin!