Ab 2035 Verkaufsstopp für Neuwagen mit Verbrennungsmotor

Am 8. Juni wurden die acht Vorschläge des letzten Jahres angenommen, mit denen die CO2-Emissionen in Europa schrittweise reduziert und bis 2050 auf Null gesenkt werden sollen. Dazu gehört auch der umstrittene Vorschlag eines Verkaufsstopps für Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035. Die meisten Kfz-Hersteller sind auf diese Maßnahme vorbereitet.
Ab 2035 Verkaufsstopp für Neuwagen mit Verbrennungsmotor
©hamikus / Getty Images

Ziel ist es, den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 vollständig einzustellen. Der Gebrauchtwagenmarkt ist davon nicht betroffen. Mit einer Verzögerung von einigen Jahren wird der Anteil der gebrauchten Elektroautos jedoch logischerweise steigen, da die Verkaufszahlen auf dem Neuwagenmarkt steigen.

Während die relativ kurze Frist von 13 Jahren manche Verbraucher verunsichert, sind die Hersteller vorbereitet. Die meisten haben bereits angekündigt, die Produktion von Benzin- und Dieselfahrzeugen einzustellen.

Volvo, der in diesem Bereich als Beispiel dient, hat dies bereits getan. Alle Modelle des Herstellers sind heute elektrifiziert, d. h. zu 100 % elektrisch oder mit Plug-in-Hybridantrieb. Das Gleiche gilt für DS, Jaguar Land Rover, Maserati oder Mercedes bis 2026. Bei Bentley oder Porsche wird eher das Jahr 2030 genannt. Volkswagen plant, bis 2035 vollständig auf Elektrofahrzeuge umzusteigen, also gerade noch rechtzeitig.

In Frankreich ist Renault seit langem ein Pionier auf dem Gebiet der 100%igen Elektroautos und bereitet sogar eine Neuauflage seiner legendären Modelle R5 und 4L als E-Mobil vor. Die Stellantis-Gruppe (Peugeot, Citroën, Opel, Fiat…) hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, bis 2030 keine Modelle mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen.

Laut einer vor einem Jahr veröffentlichten Studie der Firma Ernst & Young dürften ab 2033 weltweit mehr Elektrofahrzeuge als Modelle mit Verbrennungsmotor verkauft werden. In Europa könnte der Wendepunkt sogar bereits 2028 erreicht werden.

Zu den weiteren Maßnahmen des „grünen Pakts“ gehören die Einführung einer neuen CO2-Steuer auf Importe, neue Ziele für die Bodennutzung und die Forstwirtschaft sowie die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung von Menschen, die von Energiearmut betroffen sind.